Ökologie
Stichwort: ökologischer Leistungsauftrag
Auf jedem Landwirtschaftsbetrieb wird der ökologische Leistungsauftrag erfüllt. Vorschriften dazu finden sich u.a. in der Direktzahlungsverordnung und in der Sömmerungsbeitragsverordnung. Das bewirtschaftete Kulturland ist nicht nur Grundlage für die Produktion von Nahrungsmitteln, sondern auch Lebensraum von vielen verschiedenen Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehören etwa Reh und Gämse, Orchideen und Enzianarten, Schmetterlinge und Heuschrecken, Feldhasen und viele Vogelarten. Ihr Vorkommen ist stark von der Bewirtschaftungsintensität abhängig. Je häufiger gemäht, beweidet und gedüngt wird, desto geringer ist die Artenvielfalt in den Wiesen und Weiden. Andererseits verbuschen und verwalden vernachlässigte Flächen, was längerfristig auch auf Kosten der Artenvielfalt geht. Die Zahl der Nutztiere auf einem Betrieb muss im Gleichgewicht sein mit der Kulturlandfläche, so dass weder Übernutzung noch Vergandung zu befürchten sind. Die Landwirte sorgen dafür, dass die auf Wies- und Weideland ausgebrachten Düngestoffe (vor allem Mist und Gülle) in der Vegetationszeit den Kulturpflanzen zugeführt werden und nicht in die Gewässer oder in den Wald gelangen. Zentrale Elemente des ökologischen Leistungsnachweises sind die ökologischen Pufferstreifen entlang von Wald, Feldgehölzen, Hecken und Gewässern und die ökologischen Ausgleichsflächen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Auf jedem Landwirtschaftsbetrieb gibt es ökologische Ausgleichsflächen im Umfang von mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Eine Übersicht über Art, Grösse und Lage der ökologischen Ausgleichsflächen vermittelt das Geoportal des Kantons Bern. Mit ökologischen Ausgleichsflächen wird die ökologische Vernetzung im Kulturland erhalten und verbessert. Die Bergregion Obersimmental-Saanenland fördert die ökologische Vernetzung mit einem Vernetzungsprojekt zur Umsetzung der Öko-Qualitätsverordnung.
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