Ökologie
Stichwort: ökologischer Leistungsauftrag

Auf jedem Landwirtschaftsbetrieb wird der ökologische Leistungsauftrag erfüllt. Vorschriften dazu finden sich u.a. in der Direktzahlungsverordnung und in der Sömmerungsbeitragsverordnung. Das bewirtschaftete Kulturland ist nicht nur Grundlage für die Produktion von Nahrungsmitteln, sondern auch Lebensraum von vielen verschiedenen Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehören etwa Reh und Gämse, Orchideen und Enzianarten, Schmetterlinge und Heuschrecken, Feldhasen und viele Vogelarten. Ihr Vorkommen ist stark von der Bewirtschaftungsintensität abhängig. Je häufiger gemäht, beweidet und gedüngt wird, desto geringer ist die Artenvielfalt in den Wiesen und Weiden. Andererseits verbuschen und verwalden vernachlässigte Flächen, was längerfristig auch auf Kosten der Artenvielfalt geht. Die Zahl der Nutztiere auf einem Betrieb muss im Gleichgewicht sein mit der Kulturlandfläche, so dass weder Übernutzung noch Vergandung zu befürchten sind. Die Landwirte sorgen dafür, dass die auf Wies- und Weideland ausgebrachten Düngestoffe (vor allem Mist und Gülle) in der Vegetationszeit den Kulturpflanzen zugeführt werden und nicht in die Gewässer oder in den Wald gelangen. Zentrale Elemente des ökologischen Leistungsnachweises sind die ökologischen Pufferstreifen entlang von Wald, Feldgehölzen, Hecken und Gewässern und die ökologischen Ausgleichsflächen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Auf jedem Landwirtschaftsbetrieb gibt es ökologische Ausgleichsflächen im Umfang von mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Eine Übersicht über Art, Grösse und Lage der ökologischen Ausgleichsflächen vermittelt das Geoportal des Kantons Bern. Mit ökologischen Ausgleichsflächen wird die ökologische Vernetzung im Kulturland erhalten und verbessert. Die Bergregion Obersimmental-Saanenland fördert die ökologische Vernetzung mit einem Vernetzungsprojekt zur Umsetzung der Öko-Qualitätsverordnung.

Der ökologische Leistungsnachweis ist ein in der Bundesverfassung verankerter Leistungsauftrag an die Landwirtschaft. Die entsprechenden Leistungen werden mit Direktzahlungen abgegolten.
Extensiv genutzte Wiese: keine Düngung; 1. Schnitt nicht vor dem 15. Juli; Beweidung im Herbst ab 1. September möglich
Wenig intensiv genutzte Wiese: leichte Düngung durch schonende Mistgabe erlaubt; 1. Schnitt nicht vor dem 15. Juli; Beweidung im Herbst ab 1. September möglich
Streuefläche: keine Düngung; Schnitt nicht vor dem 1. September
Extensiv genutze Weide: Ausschliesslich Beweidung (keine Mähnutzung), keine Düngung (typischer Fall: magerer Teil der Vorsassweiden)
Hochstamm-Feldobstbaum: Kern- und Steinobstbaum auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Quitten-, Nussbaum)
Einheimischer Baum, Baumgruppe, Allee: Frei auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche stehender Baum
Hecke mit Krautsaum: Hecken, Feld- und Ufergehölze mit einem mindestens 3 m breiten, mindestens alle 3 Jahre einmal gemähten oder beweideten Saum; keine Düngung, keine Pflanzenbehandlungsmittel (Gehölz und Saum)

Ökologische Vernetzung
Die Bergregion Obersimmental-Saanenland ist Trägerschaft des Vernetzungsprojekts zur Umsetzung der Öko-Qualitätsverordnung.
Ziel der ökologischen Vernetzung ist die Erhaltung der Artenvielfalt im Kulturland. Die Bestände von gewissen Schlüsselarten (Leit- und Zielarten) sollen erhalten und gefördert werden. Dazu gehören z.B.:
Feldhase
Grünspecht
Kuckuck
Baumpieper
Aurorafalter
Zwitscherschrecke
Bergeidechse